Beschlussvorlage - VO/GV 16/20/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Kletzin beschließt nach § 60 Abs. 5 Satz 2 KV M-V die Entlastung des Bürgermeisters Herrn Klietz für das Haushaltsjahr 2018.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes prüft den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 27.08.2020

 

Die Unterlagen, die der Rechnungsprüfungsausschuss prüft, sind der Vorlage zur Feststellung des Jahresabschlusses beigefügt. Die Niederschrift der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Bestätigungsvermerk werden zur Gemeindevertretersitzung vorgelegt.

 

Sollte der Rechnungsprüfungsausschusst in seiner Sitzung am 27.08.2020 keine Beanstandungen feststellen, wird der Gemeinde die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2018 empfohlen.

 

 

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