Beschlussvorlage - VO/GV 18/20/018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 27.08.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 fest.

Die Entnahme von  14.702,08 € aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen wird beschlossen..

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 27.08.2020 geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2018 beträgt                                                                     3.558.604,04 €.

Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt            - 94.251,05 €.

Es werden 14.702,08 € der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen entnommen.

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen              - 79.548,97 €.

Es wird ein Fehlbetrag ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 39.717,91 € aus.

Der Gemeinde verbleibt zum 31.12.2018 ein Geldmittelbestand in Höhe von 637.921,03 €.    

(nach Abzug der übertragenen Ermächtigungen in Höhe von 19.372,69 €)

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben, da der Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag schließt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen    

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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