Beratung - VO/GV 20/20/034

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Diese Vorlage enthält Informationen über den Bearbeitungsstand und das weitere Vorgehen zum Projekt „Neubau eines FW-Gerätehauses mit Gemeindehaus“ in Pentz.

Vor dem Entschluss zum o.g. Vorhaben wurden die Vorplanungsleistungen an die Baukonzept Neubrandenburg GmbH vergeben und die Variante Neubau des FW-Gerätehauses im Park unter Einbeziehung des Gutshauses (Nutzung verschiedener Räume) untersucht. Die Gemeindevertretung Borrentin entschied sich im März 2019 für ein neues Feuerwehrgerätehaus kombiniert mit Gemeindehaus. Daraufhin wurde die Vorplanung in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde und der Feuerwehr erarbeitet. Die Vorplanung mit Stand November 2019 umfasst den Erläuterungsbericht, die Kostenschätzung, den Lageplan und den Grundriss. Die Gesamtkosten der Kostenschätzung von 1.510.170 € sind in Kostengruppen (KG) wie folgt unterteilt:

  17.850 € KG 200 - Errichten und Erschließen;

838.950 € KG 300 - Baukonstruktion;

201.348 € KG 400 - Technische Anlagen;

140.123 € KG 500 - Außenanlagen;

  53.550 € KG 600 - Ausstattung;

258.349 € KG 700 - Baunebenkosten.

Die Stellungnahme der Hanseatischen Unfallkasse (HFUK) zur Vorplanung ist insgesamt positiv und enthält lösbare Auflagen.

Fördermittel können über die Richtlinie der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL) beantragt werden. Der Fördersatz beträgt derzeit bei finanzschwachen Gemeinden, die im Rubikon orange oder rot (wie die Gemeinde Borrentin) eingestuft sind, 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein weiterer Finanzierungsweg ist die Beantragung von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben über die ILERL und von 75 % Kofinanzierungshilfe für den Eigenanteil. Mit dem Antrag für Fördermittel wird die Einreichung der vollständigen Genehmigungsplanung erforderlich.

Dafür muss die weitere Planung unterteilt in die einzelnen Leistungsbilder für Gebäude, Freianlagen, Tragwerk, Technische Ausrüstung mit den Anlagengruppen Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen; Wärmeversorgungsanlagen; Lufttechnische Anlagen und Stromanlagen vergeben werden. Weitere Planungsleistungen sind der Brandschutznachweis und der Nachweis lt. Energieeinsparverordnung. Die Leistungen für die Vermessung des Grundstückes (Lage- und Höhenplan) und für die Baugrunduntersuchung sind die Grundlage der Genehmigungsplanung und müssen ebenfalls noch vergeben und ausgeführt werden.

Die abschließenden fachlichen Stellungnahmen der HFUK, des Landkreises (Abt. Brand- und Katastrophenschutz) und des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz (LPBK) werden anhand der Genehmigungsplanung eingeholt.

Das Ziel die Planung für den Fördermittelantrag bis zum Stichdatum im August 2020 vorzubereiten wurde nicht erreicht. Es ist vorgesehen, die notwendigen Vergaben und Planungen bis zum August 2021 durchzuführen und den Fördermittelantrag dann zu stellen.

In der Gesamt-Projektliste des Amtes liegt das Bauvorhaben mit Stand September 2020 auf Rang zehn punktegleich mit sechs weiteren Vorhaben. Beim Mitarbeiter ist es auf Rang drei punktegleich mit zwei weiteren Vorhaben. Andere umfangreiche Bauvorhaben sind derzeit ebenfalls in der Bearbeitung.

 

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