Beschlussvorlage - VO/GV 20/20/035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt:

Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung einen Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Anbieter der Winterdienstleistung ab 01.11.2020 zu schließen.

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Sachverhalt

Die Winterdienstleistung in der Gemeinde Borrentin ist aufgrund des Beschlusses vom 26.05.2020 ausgeschrieben worden. Leider wurde durch keine der an der Ausschreibung beteiligten Firmen / Landwirte ein Angebot abgegeben.

Telefonische Nachfragen ergaben, dass 5 Firmen grundsätzlich kein Interesse an der Übernahme des Winterdienstes haben. 2 Landwirte  können und wollen kein Angebot für das Streuen mit Sand abgeben. Bei Streuen mit Salz würden sie ggf. ein Angebot abgeben. Eine erneute Beteiligung soll erfolgen

Nach Rücksprache mit dem Bürgermeister soll eine erneute Ausschreibung erfolgen. Alternativ soll nun auch das Streuen mit Salz abgefragt werden.

 

Um nach Abschluss der Ausschreibung einen zeitnahen Vertragsabschluss vor Beginn der Wintersaison sicherzustellen, sollte diesbezüglich eine Ermächtigung erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Unter den Produkten /Sachkonten 54100 und 54200/52330000 Unterhaltung Gemeinde-/bzw. Kreisstraßen sind für 2020 insgesamt 11.200 € veranschlagt. In diesem Jahr sind noch keine Kosten für den Winterdienst entstanden.

Abhängig vom Ausschreibungsergebnis sind in den Folgejahren entsprechende Mittel im Haushalt zu veranschlagen.

 

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