Beschlussvorlage - VO/GV 20/20/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stellt nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den am 29.10.2020 vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 fest.

Die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von  31.049,22 € wird beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes  hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 29.10.2020 geprüft  und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

Ergebnisrechnung:

Die Bilanzsumme 2018 beträgt                                                                     7.122.313,32 €.

Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklagen beträgt          .. .52.296,28 €.

Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen werden 31.049,22 €  zur Reduzierung des Fehlbetrages entnommen.

Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen       83.345,50. €.

Mit Verrechnung des Vorjahresvortrages (-509.034,95 €) wird ein Fehlbetrag in Höhe von      -425.689,45 € ins Folgejahr übertragen.

Finanzrechnung:

Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 195.581,46 € aus.

Nach Abzug der gebildeten Ermächtigungsvorträge (insgesamt: 38.449,61 €) bleiben der Gemeinde per 31.12.2018 verfügbare Mittel  in Höhe von  233.773,31. €.

 

Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben (Der Finanzrechnung ist ausgeglichen; die Ergebnisrechnung nicht).

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31.Dezember 2018 zu empfehlen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

 

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Anlagen

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