Beschlussvorlage - VO/GV 67/21/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sarow hat für die Haushaltsjahre 2020/2021 einen Doppelhaushalt beschlossen.

Eine Nachtragshaushaltssatzung ist nach §48 Abs.2 Nr.3 zu erlassen, wenn in einzelnen Positionen erhebliche Veränderung der Aufwendungen entstehen. Das betrifft  die Aufwendungen für die Kreis- und Amtsumlage, die Einbußen bei den Schlüsselzuweisungen und der Gewerbesteuer, den Investitionen .(z.B. Kauf eines PKW) u.a.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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