Beschlussvorlage - VO/AA 19/21/094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Einführung eines Homeofficeangebotes in Form des mobilen Arbeitens in der Amtsverwaltung des Amtes Demmin-Land.

Die Amtsvorsteherin wird gebeten, eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat sowie entsprechende Nebenabreden zum Arbeitsvertrag mit den Antragstellern abzuschließen.

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Sachverhalt

Während der Coronazeit wurden und werden im Amt Demmin-Land Erfahrungen mit mobilem Arbeiten zuhause gemacht. Das Angebot war vom Gesetzgeber verpflichtend auferlegt worden, es haben rd. ein Drittel der Mitarbeiter mit unterschiedlichsten Erfahrungen daran teilgenommen.

Nach Wegfall der Verpflichtung wurde das Angebot wieder eingestellt. Auf der Mitarbeiterversammlung in Nossendorf am 15.06.2021 hat das Kollegium einhellig die Einführung eines entsprechende Angebots gewünscht. Aktuell sind wir erneut verpflichtet mobiles Arbeiten anzubieten, rd. 10 Mitarbeiter/Innen haben das Angebot bisher genutzt.

Das BMAS hatte damals angekündigt, eine neue Verordnung zum Homeoffice zu verabschieden, diese ist jedoch nicht über den Status "Referentenentwurf" hinausgekommen. Damit auch das Amt Demmin-Land als moderner Arbeitgeber wahrgenommen wird, haben wir uns entschlossen die unterschwelligste Form des Homeoffice, das mobile Arbeiten, anzubieten. Der Personalrat zeigte sich dafür aufgeschlossen, die Verhandlungen konnten mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen werden.

Da es sich um eine grundsätzliche Angelegenheit handelt, wird der Amtsausschuss beteiligt. Technische Fragen zur Ausstattung der Mitarbeiter zuhause wurde bereits in einer EDV-Strategie berücksichtigt. Nach und nach werden die meisten Arbeitsplätze mit mobilen Endgeräten ausgestattet. Die bisherigen leider oftmals fehlerbehafteten IGEL-Geräte werden künftig weitgehends ersetzt. Die Anbindung erfolgt über eine Dockingstation, es wird ein zusätzlicher Bildschirm bereitgestellt. Die Verbindung erfolgt über eine zur Verfügung gestellte VPN-Leitung. Es wird das vorhandene Telefon genutzt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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Anlagen

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