Beschlussvorlage - VO/GV 67/21/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Kamerad Markus Kollas zum Gemeindewehrführer zu.

 

Im Anschluss erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde.

 

Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten.

(1)  Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:

      „Ich schwöre, das Grundgesetz für die BR Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der BR Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe." 

(2)  Der Eid kann auch ohne die Wörter „so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.

(3)  Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründe keinen Eid leisten wolle kann er anstelle der Wörter „Ich schwöre" die Wörter „Ich gelobe" oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M/V) wählen die aktiven Mitglieder der Feuerwehr aus ihrer Mitte für sechs Jahre den Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.

Am 11.09.2021 wählten die Kameraden der Feuerwehr Sarow Kamerad Markus Kollas zum Gemeindewehrführer der FFw und Kammerad Ronny Wolfram zu seinem Stellvertreter.

Wählbar ist, wer mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt, erforderliche Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Wehrführer und Stellvertreter vor einer Wahl oder Bestellung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben. Kamerad Kollas verfügt über diese Ausbildung. Kamerad Wolgram verfügt nicht über diese Ausbildung und kann deshalb nicht zum Ehrenbeamten ernannt werden. Dies kann erst erfolgen, wenn Kamerad Wolfram die Ausbildung zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen hat und bei der Ernennung sich verpflichtet, den Lehrgang Leiter einer Gruppe zu absolvieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

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im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

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