Beschlussvorlage - VO/GV 67/21/032

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde beschließt die Durchführung der Maßnahme in Koordinierung mit der Rohrleitungserneuerung für Trinkwasser durch die GKU Demmin. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, entsprechende Vereinbarungen mit der GKU mbH auszuhandeln und abzuschließen.

Die nach Vorlage der Kostenschätzung durch das Ingenieurbüro Leu ermittelten Kosten sind in den Haushaltsplan 2022 einzustellen.

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Sachverhalt

Die GKU Demmin beabsichtigt die Erneuerung der Trinkwasserleitung in der Dorfstraße am See in Törpin. Diese verläuft von der Einmündung der Kreisstraße rechtsseitig im Bankettbereich bis zum Kontrollschacht vor der Wegeabzweigung. Vom Schacht qert diese  die Natursteinpflasterstraße und verläuft dann unter dem linksseitig angelegten Gehweg. Da die Erneuerung der PE-Leitung im Gehwegbereich in offener Bauweise erfolgen soll, wird der betroffene Gehwegabschnitt über ca. 100 m in diesem Zuge als überfahrbare Variante erneuert. Dazu werden die Hochborde entfernt und durch Rundborde mit einer wasserführenden Rinne ersetzt werden. Da die anliegenden Grundstücke die Dachflächen auf die gemeindliche Straße entwässern, ist durch Verlegung einer KG-Rohrleitung DN 150 die Straßenentwässerung über Straßeneinläufe in der Rinne zur Weiterleitung in den anliegenden Teich geplant. Gemäß § 49 Absatz 3 Straßen- und Wegegesetz MV ist die Ableitung von Abwässern in oder auf die öffentlichen Straßen unzulässig. Soweit keine andere Möglichkeit der Entwässerung der Anlieger besteht, sind hier Vereinbarungen für Ausnahmegenehmigungen mit den Eigentümern abzuschließen. Durch die GKU wurde das Ingenieurbüro Leu mit der Planung und Bauüberwachung der Rohrleitungserneuerung für Trinkwasser beauftragt. Nach Vorlage einer Kostenschätzung für die geplante Maßnahme ist durch die Gemeinde das Planungsbüro für den Gemeindeteil zu beauftragen. Nach Abschluss einer Koordinierungsvereinbarung mit der GKU erfolgt die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme. Die Gemeinde soll dann die Kosten, welche für die Gehweggestaltung und Entwässerung anfallen, tragen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

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