Beschlussvorlage - VO/AA 19/21/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Demmin-Land für das Haushaltsjahr 2022.

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Sachverhalt

Gemäß Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern muss für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen werden. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und Auszahlungen und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Der Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 den Haushaltsplanentwurf für 2022 beraten und vorbereitet. Unklare Positionen wurden angesprochen und nachträglich in den Haushalt eingearbeitet.

 

Es haben sich noch  folgende Änderungen ergeben:

 

1.unter  11401.52310000S/Unterhaltung Gebäude und Einrichtung :(Ermächtigung aus 2021 in 2022 übernehmen : 33500€ für Dach  und 10.000€ für WC-Haus I ) noch 62.800 € für WC Haus I; 33.500 € für große Instandsetzungsarbeiten; 3000€ Sonstiges und 800 € Pauschale , insgesamt also 100.100 € (statt 54.800 €)

 

2.unter 11401.56210000S/ Mieten für Büroräume, Registratur und mobile Arbeitsplätze : statt 32.500 € müssen 40.500 € eingeplant werden

 

3.unter 55100.44243000H/ Kostenerstattung der Gemeinde Meesiger für den Campingplatz : statt 32.400 € sollen 24.300 € eingeplant werden ( Korrektur Berechnung )

 

4.unter 61100.41320000H/Zuweisungen vom Land : der Orientierungsdatenerlass ist am 30.11.2021 gekommen, so dass statt 290.000€ jetzt 299.000€ eingeplant werden können.

 

Die daraus resultierenden zusätzlichen Ausgabe- und Einnahmeansätze sind im vorliegenden Entwurf für 2022 eingearbeitet.

Für die Höhe der Amtsumlage ergibt sich eine Erhöhung um 62.200€ , auf 1.990.200€.

Alle Ansätze sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen.

Die durch die Spitzabrechnung laut Jahresrechnung 2020 auszuzahlenden korrigierten Beträge der Amtsumlage 2020 wurden ebenfalls berücksichtigt.

Es liegt keine Genehmigungspflicht vor.

Die vom Amtsausschuss beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, kann sie nach Beschlussfassung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss, die vorliegende Haushaltssatzung für 2022 mit den eingearbeiteten Änderungen zu beschließen.

 

Folgende Anlagen werden nachgereicht :

1. Teilergebnisplan

2. Teilfinanzplan

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Unterlagen.

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Anlagen

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