Beschlussvorlage - VO/GV 82/21/046

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung wählt in den Finanzausschuss:

 

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Sachverhalt

Der Finanzausschuss ist gemäß § 36 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern ein Pflichtausschuss, er ist in jeder Gemeinde zu bilden. Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde und die für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes erforderlichen Entscheidungen vor. Er kann die Haushaltsführung der Gemeinde begleiten.

 

In den Finanzausschuss werden gemäß den Regelungen der Hauptsatzung drei Mitglieder der Gemeindevertretung und ein/e sachkundige Einwohner/in gewählt. Durch den Rücktritt der Gemeindevertreterin Frau Röse ist eine Ergänzungswahl durchzuführen.

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