Beschlussvorlage - VO/GV 82/22/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die Haushaltsjahre 2022 und 2023.

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde  voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

Am 22.02.2022 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet und abgestimmt. Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde ist notwendig, da der Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag ausweist und die Gemeinde einen Stellenplan beschließt.

Die Haushaltssatzung ist also erst nach Genehmigung der Kommunalaufsicht vom Bürgermeister zu unterzeichnen.

Ein Haushaltssicherungskonzept wird vorbereitet und wird in der nächsten Gemeindevertretersitzung beschlossen.

 

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Anlagen

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