Beratung - VO/AA 19/22/115

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der  Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat das Regionalbudget der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Regionalbudget) als Fördermöglichkeit vorgestellt.

Dabei handelt es sich um eine Förderung, welche nicht-investive Vorhaben wie die Erstellung von Konzepten, (Machbarkeits-)Studien und Analysen zum Gegenstand haben.

Der Regionale Planungsverband fungiert dabei als Zuwendungsempfänger und Vertragspartner für externe Aufträge. Das bedeutet wenig Aufwand für einen Antragsteller wie das Amt.

Der Anteil der Eigenmittel liegt bei 30 Prozent an den förderfähigen Kosten, 70 Prozent werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gefördert.

In der Verwaltungsspitze ist daher die Idee gereift, diese Förderung zur Erstellung eines WIrtschaftlichkeits,- Personal,- und Standortkonzeptes zur Errichtung eines zentralen Bauhofes für die amtsangehörigen Gemeinden zu nutzen (siehe Anlage Projektidee).

Sollte die Projektidee Zustimmung finden, hätten wir verlässliche Daten für den jetzigen Zustand als auch für die Alternative "Zentraler Bauhof". Auch für andere Lösungsmöglichkeiten (z.B. Fremdvergabe an Bauhof Demmin) wären Vergleichsdaten heranziehbar.

Der Beratungstagesordnungspunkt soll als Denkanstoß verstanden werden, nicht als Zielvorgabe. Es sollten   Themen wie die Sicherstellung gemeindlicher Aufgaben unter den heutigen Wirtschaftsbedingungen und ggfls. haushaltslosen Zeiten, Arbeitsschutz, Arbeitsbelastung durch Vergaben im Amt etc. beraten werden.

Solte es eine allgemeine Zustimmung für die Erstellung eines Bauhofkonzeptes geben, würde das im Rahmen der Haushaltsberatung für 2023 Berücksichtigung finden.

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Anlagen

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