Beschlussvorlage - VO/AA 19/22/124

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, die Aufwandsentschädigung für die Mitgliedschaft im Wahlausschuss und den Wahlvorständen wie folgt festzusetzen:

Wahlausschuss: 70 €

 

Wahlvorstand:

Vorsteher: 100 €

Stellv. Vorsteher: 85 €

Weitere: 70 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Entsprechend § 14 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V in Verbindung mit § 12 Absatz 1 des Landeskommunalwahlgesetzes M-V steht den Mitgliedern der Wahlausschüsse und den Wahlvorständen eine Aufwandsentschädigung zu. Demnach beträgt diese für den Vorsitz 35,00 Euro und für die weiteren Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände 25,00 Euro. Da die Wahlen auf das Amt übertragen wurden, kann der Amtsausschuss die Aufwandsentschädigungen durch Beschluss erhöhen und auch eine weitere Staffellung nach Funktionen vornehmen.

 

Mit Beschluss vom 25.02.2019 wurden die Beträge  unter Verzicht auf weitere Übernahmen von Verpflegungspauschalen jeweils um 5 € angehoben. Somit hatte sich diese Erhöhung von selbst refinanziert.

 

Die Besetzung der Wahlvorstände, besonders die Funktion des Wahlvorstehers und deren Stellvertretung gestaltet sich u.a. durch Generationenwechsel immens aufwendiger als bisher. Durch die Erhöhung soll die  Bereitschaft zur freiwilligen Übernahme des Ehrenamtes gestärkt werden.

 

Nach Abschaffung der Verpflegungspauschalen vom Amt wurde dennoch hier und da Verpflegung vor Ort organisiert und aus dem Repräsentationsbudget abgerechnet. Die Gemeindewahlleitung schlägt daher vor, in Wahljahren 100 € für Verpflegung in den Gemeindehaushalten einzuplanen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Wahlvorstände: Ausgehend von 18 Wahlvorständen mit jeweils 6 Mitgliedern werden zusätzliche Aufwendungen anfallen:

Bisher: 720+2.700= 3.420 €. Künftig: 1.800+1.530+5.040=8.370. Differenz: 4.950€

Erstattung bei kombinierten Kommunal-Europawahlen: ca. 2.880€+1.490.

Erstattung bei Bundes-oder Landtagswahlen: 100%.

 

Wahlausschuss: je Sitzung Mehraufwand von 160 € (4 x 40€).

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