Sachverhalt:
Folgende Gründe sind für die Entscheidung relevant:
1. Aufwand und Ertrag stehen für die Amtsverwaltung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis (ca. 47 Hunde)
2. Latente Steuerungerechtigkeit bei Nichtanmeldungen, deren Kontrolle wäre sehr zeit- und kostenintensiv.
3. Einseitige Besteuerung von Haustieren (Pferde, Katzen?)
4. Der Gemeinde entstehen durch Hunde keine Aufwendungen (Straßenreinigungssatzung).
Anlagen:
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