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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (gemäß Anlage).

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Sachverhalt:

Folgende Gründe sind für die Entscheidung relevant:

1. Aufwand und Ertrag stehen für die Amtsverwaltung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis (ca. 47 Hunde)

2. Latente Steuerungerechtigkeit bei Nichtanmeldungen, deren Kontrolle wäre sehr zeit- und kostenintensiv.

3. Einseitige Besteuerung von Haustieren (Pferde, Katzen?)

4. Der Gemeinde entstehen durch Hunde keine Aufwendungen (Straßenreinigungssatzung).

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Finanz. Auswirkung:

  Verlust der jährlichen Einnahmen i.H.v. ca. 900 € jährlich

 

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Anlagen:

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