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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung ordnet an bzw. genehmigt für die laufende Wahlperiode bis 2024 die dienstlich notwendigen Dienstreisen der Bürgermeisterin. 

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Sachverhalt:

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung wurde festgestellt, dass für Dienstreisen der Bürgermeisterin die nach § 2 Abs. 1 LRKG M-V erforderliche Genehmigung nicht vorlag. Um im Schadensfall abgesichert zu sein, sollte immer ein Dienstreiseauftrag vorliegen.

Die Genehmigung kann nur entfallen wenn sie nach dem Amt des Berechtigten nicht in Betracht kommt, z.B. für hauptamtliche Wahlbeamte. Für ehrenamtliche Bürgermeister trifft diese Regelung nicht zu.

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Finanz. Auswirkung:

Die Mittel sind/werden unter 11200/ 56130000 eingestellt, Mehrkosten entstehen durch diesen Beschluss nicht.