Sachverhalt:
Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen .
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.
Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Im Nachhinein haben sich folgende Abweichungen ergeben:
-Unter Produkt 36600 wurden für 2023 25.000 € für den Spielplatz als Investition angesetzt.
-Produkt 11104 Gremien wurde mit dem Sachkonto 5693* Repräsentationen neu angelegt.
-Unter Produkt 54100 Sachkonto 5238* wurden für 2023 800 € mehr für Verkehrsschilder eingeplant (vorher 700 €).
Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.
Anlagen:
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