Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein Pflichtausschuss gemäß § 136 Abs. 3 KV MV. Gemäß Hauptsatzung besteht der Rechnungsprüfungsausschuss aus 4 Mitgliedern des Amtsausschusses sowie 11 sachkundigen Einwohnern.
Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses regelt das Kommunalprüfungsgesetz.
Aufgrund des Ausscheidens eines Mitglieds (Herr F. Schult) hat die Gemeindevertretung Nossendorf in seiner Sitzung am 21.02.2023 entschieden, Herrn Werner Wirdemann zu entsenden.