Beschlussvorlage - VO/GV 67/23/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sarow billigt nachträglich die Unterzeichnung der Vereinbarung mit dem Trägerwerk Soziale Dienste durch den Bürgermeister und beschließt, dem Trägerwerk einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € auf ein zu benennendes Konto für die Baumaßnahmen an der Zuwegung zur Kita zu zahlen.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Sarow und das Trägerwerk Soziale Dienste in M/V GmbH haben im Dezember 2022 eine Vereinbarung geschlossen, dass die Zuwegung zur Kita „An der Obstwiese“ dringend saniert werden muss. Da im Bauamt derzeit keine Kapazitäten für entsprechende Baumaßnahmen bestehen, hat sich das Trägerwerk angeboten, die Baumaßnahmen zur Sanierung der Zuwegung zu beauftragen und den Ablauf zu überwachen. Im Gegenzug hat die Gemeinde Sarow sich verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zu den Baumaßnahmen an das Trägerwerk zu zahlen. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Trägerwerk der Gemeinde Sarow Rechnungskopien zur Verfügung stellen. Geplant waren die Bauarbeiten schon im Jahr 2022 und auch im Haushalt der Gemeinde eingestellt. Im Januar 2023 haben die Arbeiten an der Zuwegung begonnen. Eine Übernahme der Ermächtigung aus dem Vorjahr ist erfolgt. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

30.000,00

Gesamtkosten:

30.000,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

54100.52330000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

 

 

 

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Anlagen

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