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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld ändert den Beschluss vom 26.04.2018 zu Ehrungen entsprechend der Anlage.

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Schönfeld hat am 26.04.2018 einen Beschluss gefasst, zu welchen Anlässen gratuliert wird.

 

Entsprechend dem Bericht der überörtlichen Prüfung im Bereich Amt Demmin-Land durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sind die Regelungen der Ehrenordnung in Bezug auf Ehrungen des Bürgermeisters, der Gemeindevertreter und der Gemeindebediensteten unzulässig.

 

Aus diesem Grund entfallen die Punkte 2, und 3a) bis c) und Punkt 5 der Ehrenordnung.

 

Aus Punkt 3d) und 3e) wird Punkt 2a) und b), aus Punkt 4 wird Punkt 3, aus Punkt 6 wird Punkt 4, aus Punkt 7 wird Punkt 5 und aus Punkt 8 wird Punkt 6.

 

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Anlagen:

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