Beschlussvorlage - VO/GV 16/23/095

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kletzin für das Haushaltsjahr 2023 gem. der Anlagen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gemeinde Kletzin hat für die Haushaltsjahre 2022/2023 eine Haushaltssatzung erlassen. Aufgrund nicht geplanter Investitionen und eine Veränderung des Stellenplanes, hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 und 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Gem. § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...