Beschlussvorlage - VO/GV 70/23/079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönfeld für die

Haushaltsjahre 2023 und 2024 gemäß Anlage.

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde  voraussichtlich

 

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen  und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekanntgemacht werden.

 

Am 13.04.2023 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Nach der Finanzausschusssitzung haben sich folgende Änderungen ergeben: 

 

-Die Hebesätze der Steuern (Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer) werden ab dem 01.01.2023 erhöht.

 

Die Haushaltssatzung ist genehmigungspflichtig, da die Gemeinde im Jahr 2024 einen Kassenkredit über 10 % benötigt.

 

Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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