Beschlussvorlage - VO/GV 82/19/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Verchen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Manuela Böttcher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Verchen
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Entscheidung
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02.12.2019
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Sachverhalt
Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,
2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen und
3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.
Am 18.11.2019 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 und die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassungen vorgeschlagen.
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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79 kB
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2
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854,2 kB
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37,4 kB
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(wie Dokument)
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139,2 kB
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7
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104,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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8,8 kB
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9
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6,2 kB
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10
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(wie Dokument)
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279,8 kB
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