Beschlussvorlage - VO/GV 73/19/010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Sommersdorf für das Haushaltsjahr 2020.

2.Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des in 2018 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes.  

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

 

Am 26.11.2019 wurde der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 und die Fortschreibung des in 2018 beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes  in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet.    

Der Finanzhaushalt wird mit Einsatz der liquiden Mitteln ausgeglichen. Der Ausgleich im Ergebnishaushalt wird nicht erreicht. Da für 2020 wieder ein Kassenkredit für die Vorfinanzierung des Hafenbaus beantragt werden muss, ist die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen.

Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung beider vor.

 

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Anlagen

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