Beschlussvorlage - VO/GV 48/20/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lindenberg für die Haushaltsjahre 2020 und 2021.

      

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

 

Am 16.12.2019 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Anwesende Mitglieder:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:



Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht.

 

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Anlagen

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