Beschlussvorlage - VO/GV 51/20/014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Meesiger für die Haushaltsjahre 2020 und 2021.

      

 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen,

2. entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen  und

3. notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.

 

Am 10.03.2020 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Der Gemeindevertretung wird die Beschlussfassung vorgeschlagen.

 

Mit den in der Finanzausschusssitzung abgestimmten Ansätzen wurden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und als Anhang dieser Beschlussvorlage beigefügt. 

---- 03.04.2020: Nach der Finanzausschusssitzung wurde durch den Finanzausschussvorsitzenden angeregt, dass Haushaltsmittel für die Fremdvergabe der Gebührenkalkulation für den Campingplatz/ WWRPl. eingeplant werden sollen. Er geht von Ausgaben in Höhe von 10.000 € aus, die dann zusätzlich unter dem Sachkonto 56250000S einzuplanen sind (Finanzierung erfolgt über liquide Mittel). In der Haushaltssatzung wurden die Mittel bereits berücksichtigt

 

Es ist keine Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Anwesende Mitglieder:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:



Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Vorbericht.

 

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Anlagen

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