Beschlussvorlage - VO/GV 51/20/021
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Manuela Böttcher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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24.11.2020
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat den Jahresabschluss 2018 der Gemeinde Meesiger zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz am 24.09.2020 geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme 2018 beträgt 2.984.033,64 €.
Das Jahresergebnis 2018 vor Veränderungen der Rücklage beträgt 65.324,75 €.
Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 70.662,75 €.
Aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen wurde kein Betrag entnommen.
Die Finanzrechnung 2018 weist aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen und dem Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 91.406,24 € aus.
Für die Tilgung von Investitionskrediten wurden insgesamt 2.468,30 € benötigt.
Der Gemeinde ist am Ende 2018 ein Zahlungsmittelbestand in Höhe von 424.528,95 € geblieben.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2020 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde zum 31. Dezember 2018 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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