Beschlussvorlage - VO/GV 16/22/062
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers der Ortsfeuerwehr Pensin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Kletzin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Kurth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Kletzin
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Entscheidung
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12.04.2022
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung stimmt der Wahl von Kamerad Clemens Kasch zum Wehrführer der Ortsfeuerwehr Pensin zu.
Im Anschluss erfolgt die Ernennung mit Übergabe der Ernennungsurkunde.
Es ist gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M/V nachfolgender Diensteid zu leisten.
(1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes M/V und alle in der BR Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtshilfen gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.
(2) Der Eid kann auch ohne Wörter „so wahr mir Gott helfe „geleistet werden.
(3) Erklärt ein Beamter, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründe keinen Eid leisten
wolle, kann er anstelle der Wörter “Ich schwöre „die Wörter „ Ich gelobe „ oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
Sachverhalt
Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für M/V wählen die aktiven Mitglieder der Feuerwehr aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Wehrführer und seinen Stellvertreter. Die Wahl bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung.
Am 25.03.2022 wählten die Kameraden des Ortsfeuerwehr Pensin Kamerad Clemens Kasch
zum Ortswehrführer und Kamerad Alexander Karnbach zu seinem Stellvertreter. Wählbar ist wer mindestens 4 Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt erforderlichen Lehrgänge erfolgreich beendet hat. Eine Wiederwahl ist nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig. Die Wahlzeit endet mit dem Kalenderjahr in dem der Gewählte das 65. Lebensjahr vollendet hat. Gemäß § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren, Pflicht und Werkfeuerwehren in M/V muss der Gemeindewehrführer bzw. der Stellvertreter vor einer Wahl oder Bestellung die Ausbildung als Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr erfolgreich abgeschlossen haben. Beim Leiter einer Feuerwehr kann der Kamerad durch
eine Verpflichtung erklären, innerhalb von 2 Jahren die Ausbildung abzuschließen.
Kamerad Karnbach verfügt über keine der erforderlichen Ausbildungen und ist somit auch nicht zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Finanz. Auswirkung
Keine finanziellen Auswirkungen.
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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… |
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