Beschlussvorlage - VO/AA 19/22/123

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stellt fest, dass für die Vergabe und den Abschluss von leitungsgebundenen Energielieferverträgen (hier insbesondere Strom und Erdgas), die der Versorgung gemeindlicher Einrichtungen dienen, als Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 127 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das Amt zuständig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Ausschreibungsverfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt über ein externes Dienstleistungsunternehmen vorzubereiten.

 

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Anlagen

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