Beschlussvorlage - VO/GV 18/23/072

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage einzuleiten. Grundlage werden der vom Vorhabenträger zu erarbeitende und mit der Gemeinde Utzedel abzustimmende Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Solarpark Utzedel-Dorotheenhof“ für eine Teilfläche des Flurstückes 256, Flur 1, Gemarkung Utzedel wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich ist auf der beigefügten Übersichtskarte kenntlich gemacht.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 05.10.2022 einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung von Bauleitplanung zur Realisierung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage östlich der Bahn, südlich der Ortslage Dorotheenhof gefasst (VO/GV 18/22/053).  Auf die Ausführungen in der Vorlage wird daher Bezug genommen. Die securenergy solutions AG, Berlin, hatte die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Flurstückes 256, Flur 1, Gemarkung Utzedel gestellt. Auf einer Fläche von ca. 1,8 ha sollen PV-Module errichtet werden.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist der erste förmliche Verfahrensschritt im Aufstellungsverfahren.

 

Zur Verfahrensbeschleunigung wurde dem Vorhabenträger die Durchführung der Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB gem. § 4b BauGB übertragen.

Der Investor hat bereits einen Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstellt und mit diesem die frühzeitige Bürgerbeteiligung (Auslegung des Vorentwurfes im Amt 11.04. – 12.05.2023) sowie die erste Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vorgenommen. Der Vorentwurf ist zur Kenntnis beigefügt.

 

Die Planungshoheit der Gemeinde bleibt davon unberührt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nun in die Erstellung des Entwurfes einfließen. Dieser wird der Gemeindevertretung in einer nächsten Sitzug zur Abstimmung vorgelegt.


 

Übersichtskarte Geltungsbereich

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Finanz. Auswirkung

Der Vorhabenträger hat sich durch Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten verpflichtet. DerGemeinde entstehen somit keine Kosten.

 

Es könnten Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden (Höhe unbekannt), ggfls. Einnahmen gem. § 6 EEG (bis zu 0,2 Cent/kwh)

 

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Anlagen

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