Beschlussvorlage - VO/GV 30/23/059
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Sondergebiet Solarpark Glendelin" - Billigung des Entwurfes, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Beggerow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Beggerow
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Entscheidung
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16.11.2023
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Beschlussvorschlag
1. Der vorliegende Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 2 „Sondergebiet Solarpark Glendelin“ (Stand: 31.08.2023) einschließlich Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan wird gebilligt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung des Entwurfes für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen in der Amtsverwaltung, erfolgen. Gründe für eine verlängerte Auslegungsfrist werden nicht gesehen. Die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
2. Bürgermeisterin und Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen hinsichtlich des Durchführungs- und Erschließungsvertrages ermächtigt.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 15.11.2022, TOP 6.1, den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sondergebiet Solarpark Glendelin“ gebilligt und zur frühzeitigen Öffentlichkeitbeteiligung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Täger öffentlicher Belange sollten zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert werden, sobald im Zielabweichungsverfahren eine positive Stellungnahme getroffen wurde.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in der Zeit vom 06.02. – 07.03.2023 durch Auslegung des Vorentwurfes in der Amtsverwaltung statt. Stellungnahmen sind nicht abgegeben worden.
Der Vorhabenträger hatte sich zur Verfahrensbeschleunigung entschlossen, die Trägerbeteiligung bereits vor dem Vorliegen der raumordnerischen Entscheidung im Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Eine entsprechende Vollmacht dazu wurde erteilt.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind durch den Vorhabenträger bewertet und abgewogen worden. Die nach dessen Einschätzung notwendigen Änderungen sind nach Aussage des Vorhabenträgers in den Entwurf eingearbeitet worden. Eine größere Änderung ist dabei die Herausnahme von Flächen, die der Windnutzung vorbehalten werden sollen (siehe auch Vorlage Nr. 058 zum Änderungsantrag Zielabweichungsverfahren).
Durch die Verwaltung konnte der nun vorgelegte Entwurf nicht geprüft werden. Die Unterlagen wurden durch den Vorhabenträger ohne Absprache mit der Verwaltung so kurzfristig eingereicht, dass eine Sichtung oder gar Prüfung der Unterlagen vor Versenden der Sitzungsunterlagen nicht mehr erfolgen konnte. Sie wurden der Beschlussvorlage also ungesehen beigefügt. Es steht der Gemeinde frei, die Beratung und/oder Beschlussfassung zu vertagen. Nach Aussage des Vorhabenträgers sei die Gemeindevertretung bereits in der letzten Sitzung umfassend informiert worden.
Der Gemeinde obliegt die Planungshoheit, d.h. dass Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Auf die Aufstellung einer bestimmten Planung besteht kein Anspruch und kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
Eine abschließende Trägerbeteiligung könnte erst nach Vorlage einer positiven Zielabweichungsentscheidung erfolgen. Wann mit dieser Entscheidung des Ministeriums zu rechnen ist, ist der Verwaltung nicht bekannt.
Der Durchführungs- und Erschließungsvertrag sollte erst nach Abschluss des erneuten Beteiligungsverfahrens Gegenstand einer erneuten Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung werden, da im Planverfahren noch Planänderungen zu erwarten sind.
In der Anlage sind die vollständigen Entwurfsunterlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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183,9 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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