Beschlussvorlage - VO/AA 19/23/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Demmin-Land beschließt als oberste Dienstbehörde gemäß § 134 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg -Vorpommern (KV M-V) die entsprechende Anwendung der Richtlinien über die dienstliche Beurteilung der Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien-BeurtRL) für die Beamtinnen und Beamten des Amtes Demmin-Land.

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Sachverhalt

Das Amt Demmin-Land verfügt über keine eigenen Beurteilungsrichtlinien für Beamte und Beamtinnen. Die Erstellung dienstlicher Beurteilungen muss im Hinblick auf die grundlegenden Vorgaben auf Grundlage einer Rechtsnorm ausgestaltet sein. Gemäß § 43 der Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg- Vorpommern (Allgemeine Laufbahnverordnung-ALVO M-V) besteht die dienstliche Beurteilung aus einer nachvollziehbaren Bewertung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Die Bewertung soll mindestens getrennt nach Fach-, Methoden-, Sozial- und, sofern entsprechende Aufgaben wahrgenommen werden, Führungskompetenz vorgenommen werden. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat Richtlinien über die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten sowie der Tarifbeschäftigten der Landesverwaltung (Beurteilungsrichtlinien-BeurtRL) erlassen und hat in Punkt 13 den kommunalen Dienstherren die Anwendung empfohlen.

 Bei Anwendung dieser Beurteilungsrichtlinien muss der Amtsausschuss des Amtes Demmin-Land einen entsprechenden Beschluss fassen. Gemäß § 134 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist der Amtsausschuss des Amtes Demmin-Land die oberste Dienstbehörde. Somit ist dieser zuständig für die Beschlussfassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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