Beschlussvorlage - VO/GV 16/23/107

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde für die

Haushaltsjahre 2024/2025. 

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Sachverhalt

Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich

 

1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,

2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und

3.notwendige Verpflichtungsermächtigungen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 30.11.2023 vorbereitet.

Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Haushaltssatzung die Anpassung der Hebesätze wie folgt vorsieht:

  • Grundsteuer A: 250 % (unverändert)
  • Grundsteuer B: 350 % (unverändert)
  • Gewerbesteuer: 390 % (zuvor 370 %)

 

Im Ergebnis muss die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht eingeholt werden. 

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Anlagen

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