Beschlussvorlage - VO/GV 82/23/099
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Verchen
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Verchen
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Entscheidung
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09.01.2024
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Sachverhalt
Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3.notwendige Verpflichtungsermächtigungen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 19.10.2023 vorbereitet.
Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.
Im Anschluss sind aufgrund aktueller Entwicklungen und des Orientierungsdatenerlasses folgende Änderungen vorgenommen worden:
- die Infrastrukturpauschale erhöht sich von 18.700 € auf 21.200 € in jedem Planjahr, welche in dieser Höhe auch zum Ausgleich des Haushaltes jeweils entnommen wird
- der Anteil an der Einkommenssteuer erhöht sich in 2024 auf 125.600 € und in 2025 auf 135.500 €
- der Anteil an der Umsatzsteuer erhöht sich in 2024 auf 3.800 € und in 2025 auf 3.900 €
- in 2024 erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen auf 223.700 €, diese werden auch für 2025 angenommen
- in 2024 wird durch die Spitzabrechnung die zu viel gezahlte Amtsumlage in 2022 erstattet, hier werden 21.800 € eingeplant
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorliegende Haushaltssatzung die Erhöhung der Hebesätze wie folgt vorsieht:
- Grundsteuer A: 323 %
- Grundsteuer B: 427 %
- Gewerbesteuer: 381 %
Gleichzeitig wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass bei den aktuellen Berechnungen der Steuerkraft 2022 laut Orientierungsdatenerlass des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V bereits die neuen Nivellierungshebesätze aus dem Entwurf des neuen Finanzausgleichsgesetzes M-V angenommen worden sind:
- Grundsteuer A: 338 %
- Grundsteuer B: 438 %
- Gewerbesteuer: 390 %
Im Ergebnis muss die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nicht eingeholt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,3 kB
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2
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363,8 kB
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öffentlich
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(wie Dokument)
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282,2 kB
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73,3 kB
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8
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9
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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10
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(wie Dokument)
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73,6 kB
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