Beschlussvorlage - VO/GV 48/24/054
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Lindenberg
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Lindenberg
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Entscheidung
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22.02.2024
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Sachverhalt
Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3.notwendige Verpflichtungsermächtigungen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 07.11.2023 vorbereitet.
Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.
Im Anschluss sind aufgrund aktueller Entwicklungen und des Orientierungsdatenerlasses folgende Änderungen vorgenommen worden:
- die Infrastrukturpauschale erhöht sich von 10.500 € auf 11.100 € in jedem Planjahr
- der Anteil an der Einkommenssteuer erhöht sich in 2024 auf 76.100 € und in 2025 auf 82.100 €
- der Anteil an der Umsatzsteuer erhöht sich in 2024 auf 8.200 € und in 2025 auf 8.500 €
- in 2024 erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen auf 97.700 €, diese werden auch für 2025 angenommen
- in 2024 wird durch die Spitzabrechnung die zu viel gezahlte Amtsumlage in 2022 erstattet, hier werden 12.500 € eingeplant
- die Wohnsitzgemeindepauschale für die Kindertagesbetreuung erhöht sich von 179,36 € auf 191,25 € (pro Monat und pro Kind), sodass sich der Planansatz in 2024 von 32.400 € auf 35.000 € und in 2025 von 34.600 € auf 38.000 € erhöht
- zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wurden in 2024 statt 10.500 € 104.800 € und in 2025 statt 10.500 € 89.900 € als Entnahmen aus den Rücklagen eingeplant, diese Entnahmen stellen zahlungsneutrale Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 und 2025 dar
Letztlich wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des erhöhten benötigten Kassenkredits in 2025 die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde einzuholen ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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265,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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180,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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187,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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287,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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246,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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95,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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162,4 kB
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9
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(wie Dokument)
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80,1 kB
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10
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(wie Dokument)
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80,1 kB
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