Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/145
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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28.03.2024
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Sachverhalt
Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1.anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2.entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3.notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Der Haushaltsplan wurde in einer Finanzausschusssitzung am 16.11.2023 vorbereitet.
Der Finanzausschuss schlägt daraufhin der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.
Im Anschluss sind aufgrund aktueller Entwicklungen und des Orientierungsdatenerlasses folgende Änderungen vorgenommen worden:
- die Infrastrukturpauschale erhöht sich von 37.700 € auf 40.800 € in jedem Planjahr
- der Anteil an der Einkommenssteuer erhöht sich in 2024 auf 221.900 € und in 2025 auf 239.400 €
- der Anteil an der Umsatzsteuer erhöht sich in 2024 auf 20.700 € und in 2025 auf 21.400 €
- in 2024 erhöhen sich die Schlüsselzuweisungen auf 342.000 € und in 2025 verringern sich diese auf 220.000 €
- in 2024 wird durch die Spitzabrechnung die zu viel gezahlte Amtsumlage in 2022 erstattet, hier werden 45.100 € eingeplant
- zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wurden in 2024 statt 37.700 € 132.900 € und in 2025 statt 37.700 € 40.800 € als Entnahmen aus den Rücklagen eingeplant, diese Entnahmen stellen zahlungsneutrale Buchungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 und 2025 dar
- die Planzahlen 2024/2025 im Bereich der Wohnungen wurden an die, in der Zwischenzeit eingegangen, Ergebnisse aus 2022 angepasst
- nach erfolgter Entscheidung für eine Variante des Buswenders ergab die neue Kostenschätzung einen zu planenden Eigenanteil von 74.000 €
- gleiches trifft auf das Feuerwehrgerätehaus hinzu: hier sind nun 230.400 € als Eigenanteil eingeplant worden
- die Erträge aus der EEG-Umlage der PV-Anlage in Lindenhof wurden in 2025 auf 30.000 € herabgesetzt.
- Zusätzlich wurden ebenfalls eingeplant:
- Renovierung Aufgänge Dorfstraße 22-24 mit 21.000 €
- Abriss Treppe Moltzahn 3.500 €
- Reparatur Straßenbeleuchtung und Schaltschrank 7.500 € + 5.000 €
- Spielplätze 6.000 €
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen enthält und daher nur anzeigepflichtig ist.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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59,7 kB
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335,8 kB
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283,3 kB
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(wie Dokument)
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95,5 kB
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8
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(wie Dokument)
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9
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10
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(wie Dokument)
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141,5 kB
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