Beschlussvorlage - VO/GV 82/24/104
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2020 nach § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Verchen
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Verchen
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Entscheidung
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29.04.2024
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Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 11.04.2024 den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Verchen zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerkt erteilt.
Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Die Bilanzsumme: 3.394.003,88 EURO
Das Jahresergebnis 2020 vor Veränderung der Rücklagen: 13.548,10 EURO
Das Jahresergebnis 2020 nach Veränderung der Rücklagen: 13.089,94 EURO
Sowohl eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage als auch eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage ist nicht notwendig gewesen.
Es wurden jedoch 458,16 EURO in die Rücklage für Instandhaltungen an gemeindeeigenen Wohnungen in 2020 zugeführt.
Die Finanzrechnung weist 2020 einen Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von 0,00 EURO aus.
Es ergibt sich am Ende des Jahres 2020 ein Zahlungsmittelbestand von 168.988,62 EURO.
Der Haushaltsausgleich ist damit gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Verchen zum 31. Dezember 2020 zu empfehlen.
Anlagen
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