Beschlussvorlage - VO/GV 48/24/066

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Lindenberg für die Haushaltsjahre 2024/2025 gem. der Anlagen. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Lindenberg hat für die Haushaltsjahre 2024/2025 eine Haushaltssatzung erlassen. Gem. § 48 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Haushaltssatzung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Aufgrund nicht geplanter Investitionen hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Gem. § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

 

Weiterhin ist zu beachten, dass in § 8 der Nachtragshaushaltssatzung Wertgrenzen für die Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung eingearbeitet worden sind.

Ebenfalls sind die neu hinzugefügten Sperrvermerke in der Satzung zu berücksichtigen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Nachtragshaushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss nicht eingeholt werden.

 

 

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Anlagen

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