Beschlussvorlage - VO/GV 17/24/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 "Solarpark Leppin" der Gemeinde Siedenbrünzow
- Frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Siedenbrünzow
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siedenbrünzow
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Entscheidung
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28.10.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7 „Solarpark Leppin“ (Stand: Juni 2024) wird gebilligt.
- Auf der Grundlage des Vorentwurfes soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Auslegung des Vorentwurfes für die Dauer von 4 Wochen im Amt Demmin-Land erfolgen (und/oder:: in Form einer Einwohnerversammlung – unzutreffendes bitte streichen oder wenn gewünscht beides beschließen). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich zur Abgabe planungsrelevanter Hinweise aufzufordern.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 25.08.2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Bereich der Ortslage Leppin gefasst.
Über den Antrag auf Zielabweichung von raumordnerischen Vorgaben wurde durch das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV bislang keine Entscheidung getroffen. Nun soll aber parallel die Bauleitplanung vorangetrieben werden, um im Falle eines positiven Zielabweichungsbescheides zeitnah das Bauleitplanverfahren abschließen zu können.
Nunmehr wurde durch das Planungsbüro ein Vorentwurf angefertigt. Die Planung nebst Begründung ist beigefügt. Auf der Grundlage des Vorentwurfes soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Die Gemeinde kann entscheiden, ob die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Einwohnerversammlung erfolgen soll oder ob der Vorentwurf im Amt und auf der Amtshomepage ausgelegt werden soll. Auch beides ist möglich.
Die in diesem Verfahrensschritt eingehenden Stellungnahmen werden dann in die Planung eingearbeitet. Das Planungsbüro wird dazu dann einen Entwurf fertigen, der wiederum durch die Gemeindevertretung zu beschließen ist. Auf der Grundlage des Entwurfes wird dann die öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgen.
Die Gemeinde ist in jedem Verfahrensschritt frei in ihrer Entscheidung und könnte aus städtebaulichen Gesichtspunkten eine Anpassung der Planentwürfe verlangen.
Finanz. Auswirkung
Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde zwischenzeitlich bereits abgeschlossen. Mögliche Folgekosten (z.B. Erschließung, Löschwasser u.a.) können im erforderlichen Durchführungsvertrag ebenfalls auf den Investor übertragen werden. Dieser ist vor dem Satzungsbeschluss zu beschließen und abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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2 MB
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