Beschlussvorlage - VO/GV 20/24/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Borrentin für die Haushaltsjahre 2024/2025 gem. der Anlagen. 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Borrentin hat für die Haushaltsjahre 2024/2025 eine Haushaltssatzung erlassen. Gem. § 48 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) kann die Haushaltssatzung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Aufgrund nicht geplanter Investitionen in Verbindung mit einem nicht geplanten Investitionskredit hat die Gemeinde gem. § 48 Absatz 2 Nummer 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen.

Gem. § 48 Absatz 1 KV M-V gelten die Bestimmungen zur Haushaltssatzung entsprechend.

 

Es sind inbesondere die Sperrvermerke und die Veranschlagung des Investitionskredites in der Haushaltssatzung zu beachten.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Aufgrund des Investitionskredites muss die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde eingeholt werden.

 

 

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Anlagen

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