Beschlussvorlage - VO/AA 19/24/025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Haushaltssatzung des Amtes Demmin-Land für die Haushaltsjahre 2025/2026.

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Sachverhalt

Gemäß Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern muss für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung erlassen werden. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben des Amtes voraussichtlich

1. anfallenden Erträge und Einzahlungen,

2. entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen und

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Der Finanzauschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2024 den Haushaltsplanentwurf für 2025/2026 beraten und vorbereitet.

 

Nach dem Finanzausschusstermin kam es zu folgenden Änderungen der Haushaltsplanzahlen:

31500 Obdachlosenwohnung: Erhöhung der Kosten um 1.200 €

12200 Wohngelderstattung an die Stadt Demmin: Erhöhung um 31.000 € (2025) und 24.000 € (2026)

61100 Amtsumlage: Erhöhung um 18.800 € (2025) und 3.400 € (2025)

 

Es liegt keine Genehmigungspflicht vor.

 

Die vom Amtsausschuss beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, kann sie nach Beschlussfassung ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

Der Finanzausschussvorsitz wird in der Sitzung mögliche Planungsänderungen vortragen und entsprechend  dem Amtsausschuss empfehlen, die Haushaltssatzung für 2025/2026 mit den eingearbeiteten Änderungen zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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