Beschlussvorlage - VO/GV 70/24/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Nutzung der Turnhalle der Gemeinde Schönfeld im Freizeitbereich gemäß Anlage. 

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Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.02.2024 wurde unter Beratungspunkt 6.3 das Amt gebeten, die Gebührensatzung neu zu kalkulieren.

Die Kalkulation ergab aus Gebührensicht eine Unterdeckung im Freizeitbereich so dass es zu einer Anhebung der Gebühren kommen muss. 

Zu beachten bei der Anzahl der Besuchergruppen ist, dass es keine ganzheitliche Kontrolle über die tatsächlichen Nutzung gibt. Es seien wohl ca. 10 Schlüssel im Umlauf (Schlüsselausgabebuch?). Es könnten daher weit mehr Nutzer vorhanden sein, als bisher bekannt. Sollte das zutreffen, wäre zwingend eine Reorganisation der Vermietungspraxis erforderlich. Weiterhin würde sich der Stundensatz reduzieren.

Sollten ggfls. mehr Nutzergruppen zur Gebührenzahlung herangezogen werden als bisher, würden sich die Kosten auf mehr Nutzer verteilen und entsprechend der Stundensatz reduzieren.

 

Rechtliche Grundlage ist § 6 (1) KAG M-V: § 6 Benutzungsgebühren

(1) Benutzungsgebühren sind zu erheben, wenn eine Einrichtung überwiegend der Inanspruchnahme einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung decken, aber nicht überschreiten. Von einer Kostendeckung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses abgesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Eine Erhöhung der Gebühren führt bei gleichbleibender Nutzung zu höheren Erträgen.

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