Beschlussvorlage - VO/GV 20/25/031
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägung der Stellungnahmen und Beschluss der Einbeziehungssatzung "Moltzahn" der Gemeinde Borrentin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Dagmar Neubert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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24.04.2025
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Beschlussvorschlag
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise, Anregungen und Bedenken aus den eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend des beigefügten Abwägungsvorschlages abgewogen. Das Ergebnis ist mitzuteilen.
2. Die Gemeindevertretung beschließt die Einbeziehungssatzung „Moltzahn“ (Stand: März 2025) gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB. Die Begründung wird gebilligt.
3. Die Satzung ist entsprechend § 34 Abs. 6 i.V.m. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 01.02.2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Moltzahn“ gefasst, um auf dem betreffenden Flurstück Wohnbebauung zu ermöglichen. In der Sitzung am 10.10.2024 wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gefasst.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 22.11.2024. – 17.01.2025 statt. In diesem Rahmen wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die Beteiligung der Träger öffentliche Belange erfolgte mit Schreiben vom 14.11.2024.
Die Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind als Anlage beigefügt.
Der Ausgleich soll über ein Ökokonto erfolgen. Eine Reservierungsbestätigung hat der Vorhabenträger vorgelegt. Die Zustimmung des Landkreises zur Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung liegt vor.
Sofern der Satzungsbeschluss erfolgt, tritt die Satzung nach Bekanntmachung in Kraft; das Grundstück erhält durch die Satzung „Innenbereichsqualität“ und könnte nach Maßgabe des § 34 BauGB bebaut werden. Im Bauantragsverfahren muss der Bauherr voraussichtlich noch einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag vorlegen, um auszuschließen, dass keine geschützten Arten oder deren Lebensräume zerstört oder beeinträchtigt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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233,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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