Beschlussvorlage - VO/GV 13/25/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Gemeindevertretung stellt den Jahresabschluss der Gemeinde zum 31. Dezember 2022, geprüft durch den Rechnungsprüfungsausschuss, fest.
  2. Eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage sowie aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen muss nicht erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Demmin-Land hat am 17.04.2025 den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Warrenzin zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz geprüft. Er hat das Ergebnis in seiner/m Niederschrift/Prüfvermerk zusammengefasst und einen Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Unterlagen sind dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme beträgt: 3.208.556,07EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 vor Veränderung der Rücklagen beträgt: 8.207,73 EURO

 

Das Jahresergebnis 2022 nach Veränderung der Rücklagen beträgt: 8.207,73 EURO

  

Sowohl eine Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage als auch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen musste nicht vorgenommen werden.

 

Die Finanzrechnung weist 2022 einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung in Höhe von 41.794,03 EURO aus. Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2022 unter Einbeziehung des Vorjahressaldos beträgt 269.971,43 EURO. Der Haushaltsausgleich im laufenden Bereich ist damit gegeben.

 

Es ergibt sich am Ende des Jahres 2022 ein Zahlungsmittelbestand für den laufenden, den investiven und den durchlaufenden Bereich von ingesamt 437.567,78 EURO.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.04.2025 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Warrenzin zum 31. Dezember 2022 zu empfehlen.

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Anlagen

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