Beschlussvorlage - VO/GV 51/26/058
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026/2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Meesiger
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Bearbeiter:
- Annette Strandt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Meesiger
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Entscheidung
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15.01.2026
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Sachverhalt
Gemäß §§ 45 ff Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekannt gemacht werden.
Am 30.10.2025 wurde der Doppel-Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet.
Mit den in der Finanzausschusssitzung abgestimmten Ansätzen wurden die erforderlichen Unterlagen vorbereitet und als Anhang dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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183,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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188,8 kB
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5
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(wie Dokument)
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102,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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58,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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59,4 kB
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9
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(wie Dokument)
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213,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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423,1 kB
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11
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(wie Dokument)
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274,6 kB
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12
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(wie Dokument)
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345,3 kB
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