Beschlussvorlage - VO/GV 20/20/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Wertminderung eines Anlagegutes in der Bilanz der Gemeinde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Borrentin
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kathleen Fredrich
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Borrentin
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Entscheidung
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30.01.2020
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Sachverhalt
Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 wurden alle Gebäude und Grundstücke der Gemeinde gesetzeskonform bewertet; entsprechend auch das ehemalige Gutshaus und die Turnhalle
Am 14.11.2017 hat die Gemeinde beschlossen, diese zu veräußern; daraufhin erfolgte eine Umbuchung vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen mit folgenden Restwerten:
1. Gebäude 557.365,71 €
2. Grundstücke 9.917,20 €
Das im Februar 2018 erstellte Gutachten weist für die Gebäude einen Wert von 40.100 € und für die Grundstücke einen Wert von 6.100 € aus.
Es wird empfohlen,die Bilanzwerte für die Gebäude um 517.265,71€ und für die Grundstücke um 3.817,20 € im Rahmen der Jahresrechnung 2018 zu reduzieren. (Einbuchung einer Wertminderung ).
Der daraus entstehende Differenzbetrag wird gegen die allgemeine Kapitalrücklage gebucht.
Diese betrug am 31.12.2017 4.234.132,74 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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109,3 kB
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