Beschlussvorlage - VO/GV 20/20/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt für das ehemalige Gutshaus und die Turnhalle die Einbuchung der Wertminderung im Rahmen der Jahresrechnung 2018.

 

 

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Sachverhalt

Bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2012 wurden alle Gebäude und Grundstücke der Gemeinde gesetzeskonform bewertet; entsprechend auch das ehemalige Gutshaus und die Turnhalle

Am 14.11.2017 hat die Gemeinde beschlossen, diese zu veräußern; daraufhin erfolgte eine Umbuchung vom Anlagevermögen in das Umlaufvermögen mit folgenden Restwerten:

1. Gebäude  557.365,71 €

2. Grundstücke     9.917,20 €

Das im Februar 2018 erstellte Gutachten weist für die Gebäude einen Wert von 40.100 € und für die Grundstücke einen Wert von 6.100 € aus.

 

Es wird empfohlen,die Bilanzwerte für die Gebäude um 517.265,71€ und für die Grundstücke um 3.817,20 € im Rahmen der Jahresrechnung 2018 zu reduzieren. (Einbuchung einer Wertminderung ).

Der daraus entstehende Differenzbetrag wird gegen die allgemeine Kapitalrücklage gebucht.

Diese betrug am 31.12.2017  4.234.132,74 €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Die Ergebnisrechnung wird dadurch zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht belastet.

 

 

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Anlagen

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