Beschlussvorlage - VO/GV 20/22/093

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss vom 29.09.2022, TOP 6.7 wird wie folgt geändert:

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Solarpark nördlich von Wolkwitz" für den in der Anlage 1 (Karte) dargestellten Geltungsbereich, innerhalb der Gemarkung Wolkwitz, Flur 1, Teilflächen aus den Flurstücken 5, 6 und 8 sowie innerhalb der Gemarkung Gnevezow, Flur 1, eine Teilfläche aus dem Flurstück 417. Das Plangebiet umfasst eine Größe von ca. 75 ha.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß §2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3. Es soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Antragsteller, Herrn Hans Alexander Rabe, geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages ist die vollständige Übernahme der Planungskosten durch die Antragstellerin sein. 1. und 2. Stellvertreter werden zu Vertragsverhandlungen und zum Vertragsabschluss ermächtigt.

4. Der Vorhabenträger legt entsprechend seiner Planungsabsichten ein städtebauliches Konzept als  Vorentwurf mit Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches vor sowie mit Darstellungen über die Art der vorgesehenen baulichen und sonstigen Nutzungen, die Lage der Erschließungsanlagen, die Stellung, Bauweise und Geschossigkeit der geplanten Bauvorhaben sowie wesentliche Elemente der örtlichen Gegebenheiten, wie z.B. bestehende bauliche Anlagen, Aufschüttungen, Gewässer, zusammenhängende Baumstandorte o.ä.

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte in der Sitzung am 29.09.2022, TOP 6.7, einen Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage nördlich der Ortslage Wolkwitz gefasst (VO/GV 20/22/073). Auf diese Vorlage wird vollumfänglich verwiesen. Das Vorhaben wurde in der Sitzung vorgestellt. Landwirtschaftsbetrieb Gut Schwichtenberg - Peter-Heinrich Rabe beabsichtigt gemeinsam mit Herrn Hans Alexander Rabe die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage in der Gemeinde Borrentin, Gemarkungen Wolkwitz und Gnevezow. Als Antragsteller ist seinerzeit die reVenton Asset Partners GmbH aufgetreten.

 

Nunmehr tritt Herr Hans Alexander Rabe an die Gemeinde heran und teilt mit, dass er gegenwärtig als Vorhabenträger auftritt bis eine eigene Gesellschaft für die Errichtung und den Betrieb der Anlage gegründet wird. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung hat er eingereicht (beigefügt).

Es wird um entsprechende Änderung des Beschlusses vom 29.09.2022 gebeten.

 

In einer der nächsten Sitzung sollte zunächst mindestens ein Vorentwurf eines städtebaulichen Konzeptes und des Bebauungsplanes durch den Vorhabenträger vorgestellt werden. Auf dieser Grundlage könnte die Gemeindevertretung über weitere Verfahrensschritte befinden und ob zur Verfahrensbeschleunigung einzelne Verfahrensschritte gem. §4b BauGB auf den Vorhabenträger übertragen werden sollen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten übernimmt der Vorhabenträger

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Anlagen

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