Beschlussvorlage - VO/GV 06/23/071
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Nossendorf
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Jennifer Hartwig
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Nossendorf
|
Entscheidung
|
|
|
21.02.2023
|
Sachverhalt
Gemäß §§ 45 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Bestandteil der Haushaltssatzung und enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich
1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
2. entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und
3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen .
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist vor ihrer öffentlichen Bekanntmachung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen unverzüglich der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Bestandteile, so darf sie erst nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bekanntgemacht werden.
Am 16.01.2023 wurde der Haushaltsplan in einer Finanzausschusssitzung vorbereitet. Im Anschluss wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- die Erneuerung der Poststraße wurde als Investition aus der Planung entfernt; es bestand in diesem Fall bereits ein Planansatz für 2022 in gleicher Höhe und wurde damit als Ermächtigung übernommen
-die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Nossendorf ist statt unter 54100/09600000 nun unter 54100/52330000 mit jeweils 15.000 € berücksichtigt
- die Amtsumlage wurde im Jahr 2024 von 188.900 € auf 193.400 € erhöht
- aufgrund der angepassten Hebesätze an die Nivellierungshebesätze der Steuern wurden die Planansätze der Grundsteuer A und B und der Gewerbesteuer erhöht
- der Geldbestand hat sich zusätzlich durch die Einrichtung von Ermächtigungen i.H.v. 106.400 € aus dem Vorjahr verringert.
Der Finanzausschuss schlägt der Gemeindevertretung die Beschlussfassung vor.
Die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde muss eingeholt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
61,4 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
231,4 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
272,2 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
187,4 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
475,1 kB
|
|||
6
|
(wie Dokument)
|
192,3 kB
|
|||
7
|
(wie Dokument)
|
294,9 kB
|
|||
8
|
(wie Dokument)
|
73,2 kB
|
|||
9
|
(wie Dokument)
|
242,5 kB
|
|||
10
|
(wie Dokument)
|
103,1 kB
|
|||
11
|
(wie Dokument)
|
103,2 kB
|